Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1-5 haben in der häuslichen Pflege einen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Er ist zweckgebunden einzusetzen für Leistungen, die der Entlastung pflegender Angehöriger dienen. Der Betrag kann außerdem zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen verwendet werden.
Wenn eine schwere Erkrankung oder die akute Verschlimmerung einer Erkrankung mit einem vorübergehenden Unterstützungbedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Unterstützung im Haushalt und/oder bei der Körperpflege. Dies gilt z.B. für Menschen, die aus dem Krankenhaus kommen und vorübergehend mobilitätseingeschränkt sind.
Aufgrund der körperlichen Einschränkungen, die manchmal mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen, kann es notwendig werden, dass die eigene Wohnung umgebaut werden muss. Auch hierbei können Sie einen Zuschuss zu den entstehenden Kosten durch die Pflegeversicherung erhalten, zum Beispiel für den Einbau eines Treppenliftes oder für den rollstuhlgerechten Umbau des Badezimmers.
Der Leistungskatalog häuslicher Krankenpflege ist eine Vereinbarung zwischen Organisationen, Trägern und Firmen, die Pflege im Rahmen häuslicher Krankenpflege anbieten, und den Krankenkassen. Er konkretisiert und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Pflegeleistungen.
Seit 1. Januar 2017 haben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung verändert. Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, die voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern, erhalten Unterstützung durch die Pflegeversicherung.
Für den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist es besonders wichtig, ihn so frühzeitig wie möglich zu stellen, denn Sie erhalten die Zuschüsse erst ab dem Datum der Antragstellung. Die rückwirkende Bewilligung von Pflegegeld ist ausgeschlossen.
Wird ein Mensch pflegebedürftig, unterstützen Sie Pflegedienste sowie die Krankenkassen und die Pflegeversicherung bei der Bereitstellung und der Finanzierung der erforderlichen Pflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unabhängig davon erbracht, ob kranke Menschen zu Hause gepflegt oder ob sie in einem Alten- oder Pflegeheim betreut werden.
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