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NOCH keine Besuchserlaubnis in Pflegeheimen im Landkreis Göttingen!

von der Heimaufsicht am 11.05.20 erhalten:

Verteiler: Stationäre Altenpflegeheime; ambulant betreute Wohngemeinschaften; Intensivpflege-WGs

Sehr geehrte Damen und Herren,

...

Aktuell gelten aufgrund der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 folgende Regelungen:

In Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften gemäß § 2 Abs. 3 NuWG, in Formen des betreuten Wohnens gemäß § 2 Abs. 4 NuWG und in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege, die nicht in den Geltungsbereich des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen fallen, sind

 

1.            der Besuch bei Bewohnerinnen, Bewohnern und beim Personal sowie

2.            das Betreten zu anderen Zwecken als zur Heilung und Pflege

verboten.

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Diakonie Adelebsen Alma-Louisenstift gGmbH
Mühlenanger 7
37139 Adelebsen
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